Heinrich Rudolf Wallbraun

Herr Rechtsanwalt Wallbraun wurde in Recklinghausen geboren.

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Rechtsanwalt Wallbraun an den Universitäten
Marburg und Bonn.
Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte 1978.
Seit dem Jahr 1989 bis Ende November 2016 war Herr Rechtsanwalt Wallbraun als Notar tätig. Als Rechtsanwalt tätig war Herr Wallbraun bis zum 31.12.2016.

Ab dem Jahr 1991 war Herr Wallbraun Mitglied der Sozietät Anwaltsgemeinschaft Grollmann in Recklinghausen.

Die Aufgabenschwerpunkte seiner Anwaltstätigkeit lagen im Haftungsrecht, im Grundstück- und Immobilienrecht, im Erb- und Familienrecht, sowie im Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht. Diese Rechtsgebiete werden auch nach dem Ausscheiden des Herrn Wallbraun von den  Anwälten der Sozietät bearbeitet.

Herr Rechtsanwalt Wallbraun war vor allen deutschen Amts-, Landes-, und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Heinrich Rudolf Wallbraun

Rechtsanwalt bis zum 31.12.2016
Notar bis zum 30.11.2016